OGH 15Os6/07g; 12Os106/12y; 15Os135/13m; 15Os159/13s; 17Os27/14w; 11Os146/14a; 14Os21/15t; 15Os113/15d; 15Os194/15s; 14Os114/16w; 12Os150/18b (RS0122091)

OGH15Os6/07g; 12Os106/12y; 15Os135/13m; 15Os159/13s; 17Os27/14w; 11Os146/14a; 14Os21/15t; 15Os113/15d; 15Os194/15s; 14Os114/16w; 12Os150/18b10.5.2021

Rechtssatz

Parallel zu den Begriffen der falschen oder verfälschten Urkunden sind falsche (= „unechte") Daten solche, die nicht von der Person stammen, die als Hersteller bzw Aussteller angegeben ist; verfälschte Daten hingegen sind ursprünglich echte, die nachträglich durch Austausch der Angabe des Herstellers oder Ausstellers oder durch einen anderen gedanklichen Inhalt geändert wurden. (WK-StGB - 2 § 147 Rz 28c)

Normen

StGB §147 Abs1 Z1
StGB §225a

15 Os 6/07gOGH23.04.2007

Beisatz: Im Zuge der Verwendung einer für eine andere Person ausgestellten E-Card bei einem Arztbesuch und der Behauptung, berechtigter Inhaber dieser Karte zu sein, findet kein Eingriff in die auf dieser Karte oder bei anderen Stellen gespeicherten Daten statt. Bezogen auf die Ausstelleridentität werden dadurch nämlich weder falsche Daten hergestellt noch ursprünglich echte Daten nachträglich verfälscht. Zu einer Änderung des gedanklichen Inhalts der gespeicherten inhaber- und ausstellerbezogenen Daten kommt es dadurch ebenfalls nicht. (T1)

12 Os 106/12yOGH10.10.2012
15 Os 135/13mOGH19.02.2014

Vgl

15 Os 159/13sOGH22.01.2014

Auch; Beisatz: Hier: Benützung falscher Daten zur Täuschung, nämlich durch Eingabe von Namen anderer Personen als Besteller von Waren über das Internet. (T2)

17 Os 27/14wOGH11.08.2014

Vgl; Beisatz: Kein strafbares Verhalten nach § 225a StGB bei erlasswidriger Eingabe von Schülerdaten in das Schulverwaltungssystem des Burgenländischen Bildungsservers, weil dieser Tatbestand (bloß) inhaltlich unrichtige Daten nicht erfasst. (T3)

11 Os 146/14aOGH10.03.2015

Beisatz: Sofern die Daten zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereitet wurden. (T4)

14 Os 21/15tOGH28.04.2015

Auch; Beis wie T2

15 Os 113/15dOGH07.10.2015

Auch; Beis wie T2

15 Os 194/15sOGH17.02.2016

Auch; Beis wie T2; Beis wie T4

14 Os 114/16wOGH04.04.2017

Vgl auch; Beisatz: Hier: Falsches E-Mail. (T5)

12 Os 150/18bOGH27.06.2019

Beisatz: Bloß inhaltlich unrichtige Informationen oder inhaltlich unrichtige Daten („Lugdaten“) erfüllen diese Qualifikation nicht. (T6)

14 Os 102/20mOGH03.11.2020

Vgl; Beis wie T3

14 Ns 37/21hOGH10.05.2021

Vgl; Beis insbesondere wie T2

Dokumentnummer

JJR_20070423_OGH0002_0150OS00006_07G0000_001

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