Rechtssatz
Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d).
5 Ob 189/02h | OGH | 01.10.2002 |
Auch; Beisatz: Das trifft auch auf die Verletzung von Interessenwahrungspflichten und Informationspflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage im Zusammenhang mit der Behebung von Baumängeln zu. (T1) |
6 Ob 169/20a | OGH | 16.09.2020 |
vgl; Beisatz: Hier: Abberufung des Verwalters einer Miteigentumsgemeinschaft. (T2)<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/80 |
Dokumentnummer
JJR_19990413_OGH0002_0050OB00083_99P0000_001
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