16 Ok 21/03 | OGH | 15.12.2003 |
Veröff: SZ 2003/164 |
16 Ok 9/16h | OGH | 12.10.2016 |
Auch; Beisatz: Im kartellrechtlichen Fusionskontrollverfahren ist auch das Zielunternehmen Partei des Verfahrens. (T1)<br/>Beisatz: Die nunmehr in § 11 Abs 3 KartG ausdrücklich vorgesehenen Äußerungsrechte und der damit verbundene, klarstellende Hinweis auf den Ausschluss der Parteistellung knüpfen daran an, dass rechtliche oder auch nur wirtschaftliche Interessen „berührt“ werden. Demgegenüber verlangt der materielle Parteibegriff eine unmittelbare Beeinflussung der rechtlich geschützten Stellung. Insoweit schließt § 11 Abs 3 KartG die Parteistellung der Zielgesellschaft daher nicht aus, weil § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG weitergehende Voraussetzungen enthält. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20031215_OGH0002_0160OK00021_0300000_001
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