OGH 1Ob688/83; 4Ob546/88 (RS0029650)

OGH1Ob688/83; 4Ob546/8823.11.2016

Rechtssatz

Wird ein Reisebüro von einem Reiseveranstalter mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen ständig betraut, übt es eine der Handelsvertretertätigkeit entsprechende Tätigkeit aus. Es ist zur erfolgreichen Besorgung der Vermittlung des Reisevermittler bei seiner Tätigkeit ein Verschulden, zB bei der Preisberechnung, hat er neben dem Reiseveranstalter hiefür einzustehen.

Normen

ABGB §1002
ABGB §1012
ABGB §1165 C
ABGB §1295 IIf7b
ABGB §1313a IIIc
HVG §1
HVG §29 I

1 Ob 688/83OGH22.02.1984

Veröff: SZ 57/37 = EvBl 1984/111 S 435 = RdW 1984,275 = JBl 1986,49; hiezu kritisch Wilhelm JBl 1986,10

4 Ob 546/88OGH10.05.1988

Auch; nur: Wird ein Reisebüro von einem Reiseveranstalter mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen ständig betraut, übt es eine der Handelsvertretertätigkeit entsprechende Tätigkeit aus. (T1) <br/>Veröff: RdW 1988,423

2 Ob 579/92OGH11.11.1992

Auch; Beisatz: Hier: Verpflichtung des Reisebüros, den Kunden über Reiseversicherung zu informieren. (T2)

4 Ob 130/09kOGH29.09.2009

Vgl; Beisatz: Die Haftung des Reisevermittlers für fehlerhafte Beratung und Vermittlung tritt in einem solchen Fall neben die allfällige Haftung des Reiseveranstalters. (T3)<br/>Veröff: SZ 2009/127

1 Ob 191/16vOGH23.11.2016

Vgl auch; Beisatz: Hier: AGB‑Klauseln im Reisebürogewerbe (Reisevermittlungsvertrag); Verbandsklage. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19840222_OGH0002_0010OB00688_8300000_004

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