OGH 2Ob101/14p (RS0129864)

OGH2Ob101/14p27.11.2014

Rechtssatz

Der gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß § 98 ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten  Auftrags zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.

Normen

ZPO §98

2 Ob 101/14pOGH27.11.2014

Beisatz: Unter Hinweis auf Falmbigl (Zak 2013/491, 270). (T1); Veröff: SZ 2014/123

4 Ob 81/18tOGH23.10.2018

Auch; Beisatz: Die zu 2 Ob 101/14p vorgenommene Beurteilung findet auch auf die Vorgängerbestimmung des § 98 ZPO, nämlich auf § 10 ZustG Anwendung, zumal kein Grund für eine unterschiedliche Beurteilung ersichtlich ist. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20141127_OGH0002_0020OB00101_14P0000_001

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