10 ObS 420/02s | OGH | 18.02.2003 |
Veröff: SZ 2003/14 |
10 ObS 25/11s | OGH | 29.03.2011 |
Auch; Beisatz: Aber: Dieser Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Bemühungen zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, weil für den Arbeitslosen nach dem AlVG weiterhin keine Verpflichtung besteht, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. (T1); Veröff: SZ 2011/39 |
10 ObS 85/12s | OGH | 02.10.2012 |
Vgl aber; Beisatz: Das Bestehen einer Sanktionsmöglichkeit iSd §§ 9, 10 AlVG ist als ausschlaggebendes Moment für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes gemäß § 176 Abs 1 Z 8 ASVG anzusehen. Da aber die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion erst im Nachhinein beurteilt wird, kommt es für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes darauf an, ob der Arbeitslose im konkreten Fall vom AMS unter Sanktionsandrohung verpflichtet wurde, sich um eine konkrete Stelle zu bewerben bzw eine bestimmte Zahl an Bewerbungen nachzuweisen (und nicht darauf, ob die Weigerung des Arbeitslosen tatsächlich sanktionierbar wäre). (T2)<br/>Beisatz: Hier: Abholen einer Stellenliste beim AMS ohne eine diesbezügliche Aufforderung. (T3); Veröff: SZ 2012/99 |
10 ObS 56/13b | OGH | 25.06.2013 |
Vgl aber; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20030218_OGH0002_010OBS00420_02S0000_001
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