Rechtssatz
Wird ein erstgerichtlicher Beschluss durch eine meritorische Rechtsmittelentscheidung ersetzt, kann eine Beschwerde nach Art 6 Abs 1 MRK wegen der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass der Erstrichter nach der Geschäftsverteilung nicht zuständig gewesen wäre.
13 Os 17/16y | OGH | 18.05.2016 |
Vgl; Beisatz: Hier: Behauptung sachlicher Unzuständigkeit des in erster Instanz tätig gewordenen Bezirksgerichts. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20111117_OGH0002_0110OS00124_11M0000_001
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