1 Ob 333/98x | OGH | 25.05.1999 |
6 Ob 262/99v | OGH | 25.11.1999 |
Vgl; Beisatz: Die Treuhandverpflichtung ist jedenfalls auch und vorrangig nach dem Zweck des Treuhandgeschäfts zu beurteilen. (T1) |
7 Ob 111/08m | OGH | 11.09.2008 |
Auch; Beisatz: Der Treuhänder hat gegebenenfalls die Treuhandschaften niederzulegen, wenn sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Aufklärungspflicht gegenüber einem Treugeber und der Verschwiegenheitspflicht gegenüber einem anderen ergibt und diese Interessenkollision nicht behoben werden kann. (T2); Beisatz: Welche Interessen der Treuhänder gegenüber einem bestimmten Treugeber zu wahren hat, bestimmt sich in erster Linie nach Inhalt und Zweck des ihm erteilten Treuhandauftrags. (T3) |
13 Bkd 5/08 | OGH | 13.10.2008 |
Vgl; Beis wie T1 |
7 Ob 58/10w | OGH | 14.07.2010 |
Auch; Beisatz: Hier: Weisung der Käufer, die zum Unterbleiben der Lastenfreistellung des Kaufobjekts samt geforderter gerichtlicher Hinterlegung des Kaufpreises und nicht nur den Interessen der Verkäuferin (an der Tilgung der Pfandschuld) widersprochen, sondern auch zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Belastung der Bank geführt hätte. (T4) |
6 Ob 189/10b | OGH | 28.01.2011 |
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Veräußert ein Treuhänder das Treugut und kreditiert der Treuhänder dem Erwerber die Bezahlung des (wenngleich angemessenen) Kaufpreises, so treffen den Treuhänder besondere Erkundigungspflichten hinsichtlich der Bonität des Erwerbers. (T5) |
3 Ob 49/13x | OGH | 15.05.2013 |
Auch |
22 Os 1/14h | OGH | 11.11.2014 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19990525_OGH0002_0010OB00333_98X0000_001
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