OGH 6Ob2100/96h (RS0108624)

OGH6Ob2100/96h11.9.1997

Rechtssatz

Maßstab für die schadenersatzrechtliche Beurteilung eines Prospekts wegen inhaltlicher Mängel, im besonderen Unvollständigkeit, sind nicht die Einzeltatsachen, sondern es kommt darauf an, welches Gesamtbild der Prospekt durch seine Aussagen über das beworbene Anlageobjekt in Ansehung von der Vermögenslage, Ertragslage und Liquiditätslage macht. Die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben müssen darüber hinaus wesentlich, das heißt so beschaffen sein, dass sich unter Anlegung eines objektiven Maßstabes ein durchschnittlicher, verständiger Anleger von diesen Angaben bei einer Auswahlentscheidung unter mehreren Anlagemöglichkeiten beeinflussen lässt, sie somit bei seiner Anlageentscheidung, dem Abwägen zwischen Ertragsgesichtspunkten und Risikogesichtspunkten gerade zu Gunsten dieses Anlageobjektes mitberücksichtigt.

Normen

ABGB §1295 IIf7b
ABGB §1299 E
BörseG §80
KMG §11

6 Ob 2100/96hOGH11.09.1997

Veröff SZ 70/179

7 Ob 77/10iOGH30.03.2011

Vgl auch; Veröff: SZ 2011/40

10 Ob 9/12iOGH12.04.2012

Auch

4 Ob 174/11hOGH17.04.2012

Vgl; Beisatz: Hier: Fact Sheets. (T1)

9 Ob 43/13hOGH29.10.2013
3 Ob 108/13yOGH22.01.2014

Auch; Beisatz: Hier: Primeo Fund. (T2)

7 Ob 235/12bOGH29.01.2014

Vgl auch

4 Ob 90/14kOGH21.10.2014

nur: Die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben müssen darüber hinaus wesentlich, das heißt so beschaffen sein, dass sich unter Anlegung eines objektiven Maßstabes ein durchschnittlicher, verständiger Anleger von diesen Angaben bei einer Auswahlentscheidung unter mehreren Anlagemöglichkeiten beeinflussen lässt, sie somit bei seiner Anlageentscheidung, dem Abwägen zwischen Ertragsgesichtspunkten und Risikogesichtspunkten gerade zu Gunsten dieses Anlageobjektes mitberücksichtigt. (T3)

5 Ob 26/14fOGH18.11.2014

Vgl auch; Beisatz: Der den Herald Fonds betreffende Verkaufsprospekt ist in entscheidenden Punkten wesentlich undeutlicher als jener des Primeo Fonds, den der Oberste Gerichtshof bisher als (noch) ausreichend vollständig und nicht irreführend beurteilt hat. (T4)

4 Ob 155/14vOGH16.12.2014

Auch; nur T3

1 Ob 71/14vOGH03.03.2015

Vgl auch; Beis wie T2

7 Ob 31/17kOGH17.05.2017

Vgl; Beisatz: Hier: Primeo Executive (Juli 2006) und Primeo Select (April 2007). Abgrenzung zu den Entscheidungen zum Herald Fonds. (T5)

7 Ob 65/17kOGH17.05.2017

Vgl; Beis wie T5

1 Ob 182/18yOGH23.01.2019

Auch; nur T3

6 Ob 233/18kOGH24.01.2019

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970911_OGH0002_0060OB02100_96H0000_002

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