OGH 3Ob131/97d (RS0107700)

OGH3Ob131/97d23.4.1997

Rechtssatz

Eine Exekution auf den gesamten Mindestanteil von Ehegatten gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 setzt nicht einen Exekutionstitel voraus, der auf eine Solidarschuld der Ehegatten bezogen ist. Dem Exekutionsantrag kann vielmehr auch dann stattgegeben werden, wenn dem Begehren auf Zwangsversteigerung Exekutionstitel zugrunde liegen, die sich auf je eine gesonderte vollstreckbare Forderung des betreibenden Gläubigers gegen jeden der beiden Ehegatten beziehen.

Normen

WEG 1975 §9 Abs2

3 Ob 131/97dOGH23.04.1997

Veröff: SZ 70/79

3 Ob 280/97sOGH14.01.1998
3 Ob 91/13yOGH17.07.2013

Vgl; Beisatz: Eine Pfändung des Aufhebungsanspruchs nach § 13 Abs 3 WEG hat nicht zu erfolgen; vielmehr ist unmittelbar die Zwangsversteigerung auf die gemeinsamen Liegenschaftsanteile zu bewilligen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19970423_OGH0002_0030OB00131_97D0000_003

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