Rechtssatz
In welchem Umfang der Versicherte in der Vergangenheit im Krankenstand war, ist ohne Bedeutung. Wesentlich ist ausschließlich die Prognose, die von den Anforderungen in den Verweisungsberufen ausgehen muss (so schon 10 Ob S 152/93 = SSV-NF 7/75).
10 ObS 421/98d | OGH | 12.01.1999 |
nur: In welchem Umfang der Versicherte in der Vergangenheit im Krankenstand war, ist ohne Bedeutung. (T1) |
10 ObS 223/99p | OGH | 22.02.2000 |
nur: In welchem Umfang der Versicherte in der Vergangenheit im Krankenstand war, ist ohne Bedeutung. Wesentlich ist ausschließlich die Prognose, die von den Anforderungen in den Verweisungsberufen ausgehen muss. (T2) |
10 ObS 48/00g | OGH | 21.03.2000 |
Beisatz: In der Vergangenheit liegende Krankenstände können daher allenfalls ein Beweiswürdigungsindiz für die Prognose abgeben, brauchen aber nicht näher festgestellt zu werden. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19941206_OGH0002_010OBS00267_9400000_001
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