Rechtssatz
Interne Informationen sind Tatsachen oder Vorgänge die in einer Beziehung zum Betrieb des Arbeitnehmers stehen und nach dem für einen durchschnittlichen Beschäftigten erkennbaren Willen des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind. Ob an der Geheimhaltung dieser Informationen dann auch tatsächlich ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht und es sich daher um ein Geschäftsgeheimnis und Betriebsgeheimnis handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Dokumentnummer
JJR_19930224_OGH0002_009OBA00027_9300000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)