OGH 3Ob564/92 (RS0013121)

OGH3Ob564/9214.10.1992

Rechtssatz

War auch zwischen den Parteien die Abgabe einer Erklärung (hier: Geltendmachung einer Wertsicherungsnachforderung) mit eingeschriebenem Brief vereinbart, so reicht doch nach dem Formzweck dieser Abrede ein einfacher Brief aus, wenn dessen Empfang zugestanden wurde.

Normen

ABGB §884

3 Ob 564/92OGH14.10.1992
3 Ob 259/08xOGH25.02.2009

Vgl; Beisatz: Auch bei gewillkürtem Formgebot ist der Formzweck entscheidend; er kann aber nur durch Vertragsauslegung ermittelt werden. (T1)

9 ObA 12/10wOGH28.07.2010

nur: War auch zwischen den Parteien die Abgabe einer Erklärung mit eingeschriebenem Brief vereinbart, so reicht doch nach dem Formzweck dieser Abrede ein einfacher Brief aus, wenn dessen Empfang zugestanden wurde. (T2); Beisatz: Hier: Tatsächlicher Zugang des Aufforderungsschreibens an den Arbeitgeber. (T3)

8 ObA 41/12fOGH26.07.2012

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19921014_OGH0002_0030OB00564_9200000_001

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