OGH 1Ob685/90 (RS0070477)

OGH1Ob685/9018.9.1991

Rechtssatz

Für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG ist auf das auf endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtete obligatorische Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, somit den Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung, und nicht auf den Eigentumserwerb an den einzelnen Unternehmensbestandteilen anzustellen.

Normen

MRG §12 Abs3 Ca

1 Ob 685/90OGH18.09.1991

Veröff: SZ 64/127 = RdW 1992,109 = ecolex 1992,17

2 Ob 563/94OGH11.05.1995

Beisatz: Unternehmenserwerb mit Eigentumsvorbehalt. (T1)

5 Ob 2267/96kOGH08.10.1996
9 Ob 232/01kOGH19.09.2001

Beisatz: Voraussetzung für den ex-lege Eintritt eines Unternehmenserwerbers in das Mietverhältnis des Unternehmensveräußerers (früher gemäß § 12 Abs 3 aF MRG, jetzt § 12a Abs 1 MRG) ist ein auf die endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit gerichtetes obligatorisches Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, dh der Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19910918_OGH0002_0010OB00685_9000000_005

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