4 Ob 550/90 | OGH | 09.10.1990 |
Veröff: NZ 1992,9 |
5 Ob 260/01y | OGH | 27.11.2001 |
Auch; Beisatz: Gerade für die Sicherstellung eines Gläubigers muss gefordert werden, dass über die Annahme eines Gerichtserlags erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Hinterlegung entschieden werden kann, weil die Sicherstellung - also das mit dem Gerichtserlag angepeilte Ziel - erst mit der tatsächlichen Leistung bewirkt wird. (T1) |
6 Ob 280/03z | OGH | 27.05.2004 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19901009_OGH0002_0040OB00550_9000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)