OGH 10ObS401/89 (RS0085773)

OGH10ObS401/895.12.1989

Rechtssatz

Eine Sozialrechtssache über einen Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Anstaltspflege betrifft keine wiederkehrende Leistung.

Normen

ASGG §45 Abs5
ASGG §46 Abs3 Z3
ASGG §46 Abs4
ASGG §65 Abs1 Z2
ASGG §77 Abs1 Z2 lita

10 ObS 401/89OGH05.12.1989

Veröff: SSV-NF 3/153

10 ObS 264/90OGH18.09.1990

Vgl auch; Beisatz: Hier: Ersatz der Reisekosten (Reisefahrtkosten) gemäß § 135 Abs 4 ASVG. (T1)

10 ObS 13/91OGH15.01.1991

Vgl auch; Beisatz: Rechtsstreitigkeit über die Pflicht der Klägerin zum Rückersatz von Teilen der empfangenen Witwenpension. (T2)

10 ObS 169/91OGH09.07.1991

Vgl auch; Beisatz: Rückforderung eines Überbezuges an Waisenpension. (T3) Veröff: SSV-NF 5/77

10 ObS 17/93OGH23.02.1993

Vgl auch; Beis wie T3 nur: Rückforderung eines Überbezuges. (T4)

10 ObS 119/93OGH13.07.1993
10 ObS 128/93OGH24.08.1993

Vgl auch; Beisatz: Hier: Kostenzuschuß für Zahnersatz. (T5)

10 ObS 197/93OGH18.01.1994

Vgl auch; Beisatz: Integritätsabgeltung gemäß § 213 a ASVG. (T6) Veröff: EvBl 1994/156 S 740

10 ObS 151/95OGH20.07.1995

Beisatz: Der Anspruch des Versicherten auf Kostenersatz bei Anstaltspflege (§ 150 ASVG) bzw Kostenzuschuß bei Anstaltspflege in einer nichtöffentlichen Krankenanstalt (§ 93 BSVG) ist kein Anspruch auf wiederkehrende Leistungen gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG idF ASGGNov 1994. Hingegen ist der Anspruch auf Gewährung der Pflege in einer öffentlichen Krankenanstalt (§ 144 Abs 1 ASVG bzw § 89 Abs 1 ASVG) als Anspruch auf eine laufende Leistung anzusehen. Das daraus abgeleitete Begehren auf Übernahme von Pflegekosten hiefür ist daher ebenfalls eines auf "wiederkehrende Leistungen". (T7)

10 ObS 2365/96hOGH22.10.1996

Vgl auch; Beisatz: Ersatzansprüche eines Trägers der Sozialhilfe im Sinne des § 354 Z 3 ASVG. (T8)

10 ObS 2304/96pOGH26.11.1996

Vgl; nur T7; nur: Das daraus abgeleitete Begehren auf Übernahme von Pflegekosten hiefür ist daher ebenfalls eines auf "wiederkehrende Leistungen". (T9)

10 ObS 2317/96zOGH26.11.1996

Vgl; nur T9; Beisatz: Das Klagebegehren auf Übernahme der Pflegekosten der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt ist ein solches auf wiederkehrende Leistungen. (T10)

10 ObS 27/99iOGH18.02.1999

Vgl auch; Beisatz: Ein Rechtsstreit über die Berechtigung der Rückforderung eines Überbezuges ist kein Rechtsstreit über eine wiederkehrende Leistung im Sinne des ASGG. (T11)

10 ObS 191/99gOGH04.04.2000

Vgl auch; Beis wie T11

9 ObA 221/00sOGH08.11.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier: Begehren eines monatlichen Zuschusses zur Notstandshilfe für einen bestimmten Zeitraum vom ehemaligen Arbeitgeber. (T12)

10 ObS 353/00kOGH30.01.2001

Vgl auch; Beisatz: Ein Verfahren über den Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung gemäß § 65 Abs 1 Z 2 ASGG ist - auch wenn es sich bei jenen Leistungen, deren Rückersatz strittig ist, um wiederkehrende Leistungen gehandelt hat - kein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG. (T13)

10 ObS 27/01wOGH20.02.2001

Vgl auch; Beisatz: Ein Klagebegehren auf Kostenerstattung für die Verwendung bestimmter Medikamente betrifft keine wiederkehrende Leistung in Sozialrechtssachen. (T14)

10 ObS 138/01vOGH28.06.2001

Vgl auch; Beis wie T13

10 ObS 100/01fOGH24.04.2001

Vgl auch; Beis wie T13

10 ObS 117/01fOGH12.06.2001

Vgl auch; Beis wie T14

10 ObS 369/01iOGH11.12.2001

Vgl auch; Beis wie T13

10 ObS 346/01gOGH14.05.2002

Vgl auch; Beis wie T14; Beisatz: Auch wenn es sich um mehrere Anwendungen handelt. (T15); Beisatz: Falls mangels Zulassung der Arzneispezialität ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf deren Gewährung als Sachleistung in der Krankenversicherung nicht besteht, könnte der Kläger lediglich Kostenerstattung jeweils im Nachhinein begehren. Deren Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall zu prüfen, sodass auch daraus keine wiederkehrende Leistung resultiert. (T16)

10 ObS 161/02bOGH28.05.2002

Vgl auch; Beis wie T13

10 ObS 312/02hOGH17.09.2002
10 ObS 182/02sOGH17.09.2002

Vgl auch; Beis wie T13

10 ObS 342/02wOGH10.12.2002

Vgl auch; Beis ähnlich wie T7; Beis wie T14; Beis ähnlich wie T16; Beisatz: Kostenerstattung für bestimmte Zeiträume einer bereits beendeten Anstaltspflege stellen keine wiederkehrende Leistungen dar. (T17)

10 ObS 306/02aOGH14.01.2003

Vgl auch; Beis wie T13

10 ObS 160/20gOGH26.02.2021

Beisatz: Für die Kostenberechnung ist von einem Streitwert in Höhe des Rückersatzanspruchs auszugehen. (T18)

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_010OBS00401_8900000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)