10 ObS 58/89 | OGH | 18.04.1989 |
Veröff: SSV - NF 3/43 |
6 Ob 2319/96i | OGH | 07.11.1996 |
nur: Die für das Unterhaltsrecht allgemein anerkannte "Anspannungstheorie" erfordert es, daß der Unterhaltspflichtige auf andere Weise ein Einkommen zu erzielen versucht, wenn die ihm zufließenden Einkünfte für längere Zeit durch Aufwendungen aufgezehrt werden und er aus diesem Grund keinen Unterhalt leisten kann. (T1) |
2 Ob 295/00x | OGH | 23.11.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Die Sorgfalt eines pflichtbewussten Unterhaltspflichtigen gebietet unter Umständen sogar die Heranziehung zumutbarerweise verwertbaren Vermögens zur Unterhaltsleistung; bei sorgfaltswidriger Verwendung des Vermögensstammes ist auch bereits verbrauchtes (hypothetisches) Vermögen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. (T2); Veröff: SZ 73/179 |
7 Ob 210/17h | OGH | 21.03.2018 |
Auch |
7 Ob 112/18y | OGH | 04.07.2018 |
Vgl |
5 Ob 92/19v | OGH | 31.07.2019 |
Beisatz: Hier: Antrag auf Familienbonos Plus. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19890418_OGH0002_010OBS00058_8900000_002
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