OGH 5Ob2/89 (RS0060642)

OGH5Ob2/8924.1.1989

Rechtssatz

Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, kann in der Abweisung des Antrages auf lastenfreie Abschreibung von Liegenschaftsteilstücken kein Rechtsirrtum erblickt werden.

Normen

GBG §32 Abs1 litb
GBG §94
LiegTeilG §3

5 Ob 2/89OGH24.01.1989

Veröff: NZ 1989,163 (Hofmeister)

5 Ob 39/10mOGH31.08.2010

Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Aufsandungserklärung im Kaufvertrag enthält weder eine Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechts am Kaufobjekt noch lässt sie erkennen, dass sie von der Zweitantragstellerin abgegeben wird. (T1)

5 Ob 131/17aOGH26.09.2017

Auch

5 Ob 208/19bOGH16.01.2020

Vgl

5 Ob 78/21pOGH12.07.2021
5 Ob 76/21vOGH05.07.2021

Vgl; Beisatz: Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, ist der Antrag abzuweisen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_0050OB00002_8900000_001

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