OGH 6Ob529/87 (RS0012332)

OGH6Ob529/8726.3.1987

Rechtssatz

Im Verzicht auf den Erb- oder Pflichtteil liegt im Zweifel nicht auch ein Verzicht auf ein Vermächtnis.

Normen

ABGB §551
ABGB §689

6 Ob 529/87OGH26.03.1987
7 Ob 2303/96vOGH04.12.1996

Beisatz: Diese Zweifelsregel kommt im Fall des Vorausvermächtnisses nach § 758 ABGB nicht zum Tragen. (T1)

10 Ob 72/00mOGH18.04.2000

Auch

9 Ob 54/12zOGH21.02.2013

Vgl auch; Beisatz: Es wird im Zweifel nicht davon auszugehen sein, dass eine Erbverzichtserklärung auch ein testamentarisch noch gar nicht eingeräumtes Erbrecht umfassen soll. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19870326_OGH0002_0060OB00529_8700000_001

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