Rechtssatz
Die Rechtsprechung, dass der Besteller, selbst wenn er das mangelhafte Werk als Erfüllung angenommen hat, berechtigt ist, die ganze Gegenleistung - Schikane ausgenommen - bis zur Verbesserung des mangelhaften Werkes durch den Unternehmer zu verweigern, wird trotz der Bedenken Koziols (Die Grenzen des Zurückbehaltungsrechts bei nicht gehöriger Erfüllung, ÖJZ 1985,737 ff) aufrechterhalten.
1 Ob 656/86 | OGH | 03.12.1986 |
Veröff: EvBl 1987/49 S 210 = WBl 1987,37; hier zustimmend Wilhelm WBl 1987,34 |
3 Ob 150/04m | OGH | 30.06.2005 |
nur: Die Rechtsprechung, dass der Besteller berechtigt ist, die ganze Gegenleistung - Schikane ausgenommen - bis zur Verbesserung des mangelhaften Werkes durch den Unternehmer zu verweigern, wird trotz der Bedenken Koziols (Die Grenzen des Zurückbehaltungsrechts bei nicht gehöriger Erfüllung, ÖJZ 1985,737 ff) aufrechterhalten. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19861203_OGH0002_0010OB00656_8600000_001
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