OGH 8Ob585/86 (RS0008015)

OGH8Ob585/8623.10.1986

Rechtssatz

Werden mehrere Widersprechende Erbserklärungen aufgrund verschiedener Testamente und eine Erbserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben, so ist zuerst die Klägerrolle für den Rechtsstreit zwischen den aufgrund des Testamentes erklärten Erben zuzuweisen. Erst nach Abschluß dieses Erbrechtsstreites sind die Parteienrollen zwischen den im ersten Prozeß obsiegenden Testamentserben und den gesetzlichen Erben zu verteilen.

Normen

AußStrG §126 B

8 Ob 585/86OGH23.10.1986
9 Ob 28/98bOGH11.02.1998

Dokumentnummer

JJR_19861023_OGH0002_0080OB00585_8600000_001

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