4 Ob 59/78 | OGH | 27.06.1978 |
4 Ob 22/82 | OGH | 22.03.1983 |
nur: Wird eine Zuwendung aus dem Nachlaß versprochen oder doch in Aussicht gestellt, so tritt die Fälligkeit eines "Entlohnungsanspruches" wegen Nichterfüllung dieser Erwartung ein, sobald objektiv hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß mit einer Erfüllung dieser Zusage oder Erwartung nicht mehr zu rechnen ist. (T2) |
1 Ob 575/83 | OGH | 23.03.1983 |
Vgl; Beisatz: Wurde die Zuwendung dem gesetzlichen Alleinerben versprochen, so hat dieser keinen Kondiktionsanspruch, solange noch keine der Zusage entgegenstehende Verfügung - sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen - getroffen wurde. (T1) |
6 Ob 594/88 | OGH | 16.06.1988 |
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Nachträgliche Änderung eines Testaments. (T3) |
9 ObA 45/00h | OGH | 16.02.2000 |
Auch |
10 ObS 219/00d | OGH | 06.03.2001 |
Auch; nur T2 |
8 Ob 142/02v | OGH | 02.07.2002 |
Auch; Beisatz: Die Frage nach dem Vorliegen dieser objektiv hinreichenden Anhaltspunkte kann nur jeweils ausgehend von den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Sie stellt daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19780627_OGH0002_0040OB00059_7800000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)