7 Ob 26/72 | OGH | 26.04.1972 |
5 Ob 223/73 | OGH | 05.12.1973 |
nur: Eine Schadenersatzpflicht besteht nur dann, wenn dem Geschädigten bereits ein konkreter Schaden entstanden ist. Die bloße theoretische Möglichkeit eines künftigen Schadenseintrittes reicht hiezu nicht aus (SZ 5/276, SZ 6/335, SZ 35/83, EvBl 1957/89). (T1); Beisatz: Solange der Käufer einer Liegenschaft nicht einmal versucht hat, von dem ihm gegenüber dem Verkäufer vereinbarungsgemäß zustehenden Recht auf Lastenfreistellung Gebrauch zu machen, kann er den vertragserrichtenden Notar nicht wegen Verschuldens an der inzwischen eingetretenen Belastung der Liegenschaft auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. (T2) |
2 Ob 187/76 | OGH | 07.10.1976 |
Auch; nur: Eine Schadenersatzpflicht besteht nur dann, wenn dem Geschädigten bereits ein konkreter Schaden entstanden ist. (T3); Beisatz: Verdienstentgang für reparaturbedingte Stehzeit erst nach tatsächlich erfolgter Reparatur. (T4) |
3 Ob 588/78 | OGH | 10.10.1979 |
nur T1; Veröff: SZ 52/146 |
7 Ob 609/81 | OGH | 02.07.1981 |
nur T1 |
2 Ob 243/80 | OGH | 15.12.1981 |
Auch; Beisatz: Die Haftung des Geschäftsführers einer in Konkurs verfallenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung hängt davon ab, ob der Gläubiger nicht schon im Konkurs - bis zur endgültigen Aufteilung der allenfalls noch durch Drittschuldnerzahlungen bereicherten Masse - Befriedigung erlangt. (T5) |
3 Ob 504/91 | OGH | 10.07.1991 |
nur T1 |
1 Ob 32/91 | OGH | 18.09.1991 |
Auch; nur T1; Veröff: SZ 64/129 |
1 Ob 214/03g | OGH | 14.10.2003 |
Auch; Beisatz: Die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts kann lediglich ein Feststellungsinteresse begründen, mangels nachgewiesenen Schadens jedoch ein Zahlungsbegehren nicht rechtfertigen. (T6); Beisatz: Hier: Das Leistungsbegehren des Klägers wurde für unberechtigt erkannt, da ein Schaden aufgrund des dem Beklagten vorgeworfenen advokatorischen Kunstfehlers bisher nicht eingetreten ist, weil erst mit Abschluss des Verfahrens gegen seine frühere Rechtsanwältin feststeht, ob Ansprüche gegen diese wegen eingetretener Verjährung nicht mehr durchsetzbar sind. (T7) |
7 Ob 123/07z | OGH | 20.06.2007 |
Auch; Beis wie T6 |
2 Ob 210/07g | OGH | 27.03.2008 |
Auch; nur T1; Beis wie T6 |
7 Ob 1/09m | OGH | 11.02.2009 |
Auch; nur T1 |
2 Ob 9/09a | OGH | 25.03.2009 |
Vgl; nur T1 |
4 Ob 246/12y | OGH | 19.03.2013 |
nur T1; Beis wie T6 |
Dokumentnummer
JJR_19720426_OGH0002_0070OB00026_7200000_001
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