OGH 4Ob303/72 (RS0079609)

OGH4Ob303/728.2.1972

Rechtssatz

Nach § 14 UWG haben die Mitbewerber und die Wirtschaftsverbände selbständige, voneinander unabhängige Ansprüche, so dass es durchaus zulässig ist, dass wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes mehrere Kläger auftreten. Die Meinung, dass ein Wirtschaftsverband bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG als Vertreter und anstelle des einzelnen Unternehmens auftrete und damit diesem ein Klagerecht nicht mehr zustehe, ist durch das Gesetz nicht gedeckt.

Normen

UWG §14 B2
UWG §14 B3

4 Ob 303/72OGH08.02.1972

Veröff: SZ 45/14 = ÖBl 1972,126

4 Ob 327/75OGH09.09.1975

nur: Nach § 14 UWG haben die Mitbewerber und die Wirtschaftsverbände selbständige, voneinander unabhängige Ansprüche, so dass es durchaus zulässig ist, dass wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes mehrere Kläger auftreten. (T1) Veröff: ÖBl 1976,82

4 Ob 360/85OGH10.09.1985

nur T1; Beisatz: Hiebei ist zu bedenken, dass die jeweils klagende Partei keinen Einfluss darauf hat, dass die andere von ihrem Exekutionstitel auch Gebrauch macht. (T2) Veröff: SZ 59/25

4 Ob 402/85OGH04.02.1986

nur T1; Veröff: ÖBl 1986,102

4 Ob 402/87OGH23.02.1988

nur T1; Veröff: SZ 61/41 = ÖBl 1989,12

4 Ob 2145/96mOGH25.06.1996

Auch

4 Ob 241/06dOGH19.12.2006

Vgl aber; Beisatz: Hier jedoch Rechtsschutzbedürfnis eines Anwalts im Einzelfall verneint, weil die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer bereits einen im Wesentlichen gleichlautenden Unterlassungstitel erwirkt hat, auf dessen Grundlage sie auch Exekution führt. (T3)

2 Ob 215/10xOGH27.02.2012

Vgl; nur: Nach § 14 UWG haben die Mitbewerber und die Wirtschaftsverbände selbständige, voneinander unabhängige Ansprüche, so dass es durchaus zulässig ist, dass wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes mehrere Kläger auftreten. (T4); Beisatz: Durch die Zuerkennung der Klageberechtigung an mehrere Verbände wurde die Möglichkeit von Parallelprozessen in Kauf genommen. (T5)<br/>Veröff: SZ 2012/20

Dokumentnummer

JJR_19720208_OGH0002_0040OB00303_7200000_003

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