OGH 7Ob551/56 (RS0037794)

OGH7Ob551/563.1.1957

Rechtssatz

Unter Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen der klagenden Partei zu verstehen. Diese besteht nicht bloß im Inhalte der Klage; es sind vielmehr auch die in der Verhandlung vorgebrachten, für das Klagebegehren erheblichen Tatumstände zu berücksichtigen. Was von den Parteien in der Verhandlung außer Streit gestellt wird, ist ebenfalls ein Parteivorbringen, das sich von dem übrigen Vorbringen nur dadurch unterscheidet, dass es nicht beweisbedürftig ist. Hiebei ist es ohne Belang, welche Partei das Vorbringen erstattet und welche die Richtigkeit des Vorbringens zugegeben hat.

Normen

ZPO §226 IIIB
ZPO §235 C
ZPO §266 DIII

7 Ob 551/56OGH03.01.1957
5 Ob 97/72OGH08.05.1972

nur: Unter Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen der klagenden Partei zu verstehen. Diese besteht nicht bloß im Inhalte der Klage; es sind vielmehr auch die in der Verhandlung vorgebrachten, für das Klagebegehren erheblichen Tatumstände zu berücksichtigen. (T1)

3 Ob 187/73OGH23.10.1973

nur T1

1 Ob 82/75OGH27.08.1975

nur: Was von den Parteien in der Verhandlung außer Streit gestellt wird, ist ebenfalls ein Parteivorbringen, das sich von dem übrigen Vorbringen nur dadurch unterscheidet, dass es nicht beweisbedürftig ist. Hiebei ist es ohne Belang, welche Partei das Vorbringen erstattet und welche die Richtigkeit des Vorbringens zugegeben hat. (T2)

6 Ob 113/75OGH06.11.1975

nur T1

6 Ob 545/80OGH30.04.1980

nur T1

8 Ob 518/80OGH12.06.1980

nur: Unter Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen der klagenden Partei zu verstehen. (T3) Veröff: JBl 1982,319

5 Ob 559/81OGH24.03.1981

Auch; nur T1; Veröff: MietSlg 33643

1 Ob 582/81OGH07.10.1981

nur T1

1 Ob 624/81OGH14.10.1981

Auch; nur T1; Veröff: SZ 54/144 = MietSlg 33092 = MietSlg 33573(20) = RZ 1982/18 S 58

1 Ob 778/81OGH21.04.1982

nur T3; Veröff: SZ 55/51

1 Ob 17/82OGH16.06.1982

nur T3

1 Ob 626/82OGH16.06.1982

nur T1

1 Ob 38/83OGH11.01.1984

nur T3

2 Ob 621/84OGH25.09.1984

nur T1

6 Ob 602/86OGH09.10.1986

Auch; Veröff: SZ 59/164 = EvBl 1987/185 S 686 = JBl 1987,111 = NZ 1988,39

8 Ob 51/86OGH09.10.1986

nur T1

2 Ob 63/88OGH07.02.1989

nur T1

8 Ob 1521/89OGH31.05.1989

Auch; Beisatz: Hier: Klagegrund ist die Summe der anspruchserzeugenden Tatsachenbehauptungen. (T4)

4 Ob 126/06tOGH28.09.2006

nur T3

2 Ob 179/06xOGH21.09.2006

Auch; Beisatz: Maßgebend für die Beurteilung des Gerichtes sind daher ausschließlich der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt und die hiebei angegebenen Tatsachen, die nicht nur im Inhalt der Klage bestehen, sondern auch aus dem ergänzenden Vorbringen. (T5)

2 Ob 173/06wOGH18.10.2007

Auch; nur T1; Veröff: SZ 2007/159

4 Ob 35/09iOGH14.07.2009

Auch; nur T3

4 Ob 257/16xOGH24.01.2017

Auch

9 ObA 83/17xOGH27.09.2017

Auch

Dokumentnummer

JJR_19570103_OGH0002_0070OB00551_5600000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)