Normen
ABGB §440
2 Ob 871/21 | OGH | 22.11.1921 |
Veröff: SZ 3/114 |
6 Ob 169/07g | OGH | 13.09.2007 |
Gegenteilig; Bem: Vgl RS0011226; RS0011224; RS0011118. (T1); Beisatz: Demjenigen, der die Liegenschaft als Erster außerbücherlich erworben und in Besitz genommen hat, steht ein schadenersatzrechtlicher Herausgabeanspruch (Naturalrestitution nach §1323 ABGB) - und bei dessen Untunlichkeit ein Geldersatzanspruch - zu, wenn der Zweiterwerber dessen - durch den Besitz verstärktes - Forderungsrecht kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste. Der schadenersatzrechtliche Herausgabeanspruch gegen den Zweiterwerber besteht schon dann, wenn er leicht fahrlässig das durch den Besitz verstärkte Forderungsrecht des Ersterwerbers nicht erkannte. (T2); |
7 Ob 63/12h | OGH | 25.04.2012 |
Gegenteilig; Bem wie T1; Beis wie T2 |
2 Ob 126/13p | OGH | 14.11.2013 |
Gegenteilig; Beis wie T1; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19211122_OGH0002_0020OB00871_2100000_001
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