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BGBl II 158/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

158. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen

158. Verordnung der Bundesregierung mit der die Verordnung der Bundesregierung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen geändert wird

Auf Grund des § 5aa des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 145/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2026, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen, BGBl. II Nr. 128/2026, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 wird das Datum „30. Juni“ durch das Datum „31. Juli“ ersetzt.

2. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 158/2026 tritt mit 30. Juni 2026 in Kraft.“

Stocker     Babler     Bauer     Hanke     Hattmannsdorfer     Holzleitner     Karner     Marterbauer     Meinl-Reisinger     Schumann     Sporrer     Tanner     Totschnig     Wiederkehr

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