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BGBl III 105/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

105. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Papua-Neuguinea am 6. Mai 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 209/2025) hinterlegt.

Ferner hat Norwegen am 12. Dezember 2025 seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärungen zu den Art. 27 und 35 des Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Jänner 2026 geändert.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter https://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.

Stocker

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