106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls vom 12. April 1930 über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Liberia am 16. September 2005 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll vom 12. April 1930 über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 214/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 156/1986) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge ist die Anwendung des Protokolls auf Hongkong auf Grund einer Erklärung des Vereinigten Königreichs mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 erloschen.
Ferner hat Simbabwe am 1. Dezember 1998 erklärt, sich mit Wirkung vom 18. April 1980, dem Datum der Staatennachfolge, an das gegenständliche Protokoll gebunden zu erachten.
Stocker
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