104. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Seychellen am 1. Juli 2025 ihre Annahmeurkunde zur Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (BGBl. III Nr. 96/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 91/2025) hinterlegt.
Gemäß Art. 121 Abs. 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 180/2002 idgF) ist die Änderung für die Seychellen am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Stocker
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