55. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Guatemala den anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 271 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 175/2020) mit 10. April 2025 zurückgenommen.
Stocker
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