54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 25. März 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (BGBl. III Nr. 88/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 58/2023) hinterlegt.
Stocker
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