175. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Aserbaidschan am 11. Jänner 2018 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 194/2017) hinterlegt.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)