4. Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
4.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Beitrittsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Beitrittsprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikation Österreichs gemäß Art. 27 des Beitrittsprotokolls wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Beitrittsprotokoll gemäß seinem Art. 27 Abs. 3 mit 1. November 2024 in Kraft getreten.
Das Beitrittsprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 356 vom 24.12.2016 S. 3, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 1: Beitrittsprotokoll in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Beitrittsprotokoll in englischer Sprachfassung
Nehammer
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