2. Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
2.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in chinesischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 13 mit 19. November 2024 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Protokoll in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Protokoll in chinesischer Sprachfassung
Anlage 3
Anlage 3: Protokoll in englischer Sprachfassung
Nehammer
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