1. Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
1.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juni 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Art. 47 Abs. 1 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Gemäß einer Erklärung Dänemarks findet das gegenständliche Abkommen auf die Färöer-Inseln und Grönland keine Anwendung.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 216 vom 24.8.2018 S. 4, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Nehammer
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