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BGBl III 1/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

1. Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
1. (NR: GP XXVI RV 283 AB 522 S. 68 . BR: AB 10151 S. 891 .)

1. Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits

1.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juni 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Art. 47 Abs. 1 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Gemäß einer Erklärung Dänemarks findet das gegenständliche Abkommen auf die Färöer-Inseln und Grönland keine Anwendung.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 216 vom 24.8.2018 S. 4, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung

Anlage 3

Anlage 3: Geschehensklausel

Nehammer

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