vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 290/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

290. Verordnung: Änderung der Sachbezugswerteverordnung

290. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird

Auf Grund des § 15 Abs. 2 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnet:

Die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 404/2023, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 7a wird wie folgt geändert:

a) In Z 1 wird der Wert „30 m2“ durch den Wert „35 m2“ ersetzt.

b) In Z 2 wird der Wert „30 m2“ durch den Wert „35 m2“ und der Wert „40 m2“ durch den Wert „45 m2“ ersetzt.

c) Es wird folgende Z 3 angefügt:

  1. „3. Soweit Wohnraum mehreren Arbeitnehmern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sind diese Wohnflächen zur Beurteilung der Quadratmetergrenzen nach Z 1 und 2 auf die zur Nutzung berechtigten Arbeitnehmer aufzuteilen. Die anteilige Wohnfläche ist aufgrund der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend nutzungsberechtigten Arbeitnehmer zu ermitteln und gilt für alle nutzungsberechtigten Arbeitnehmer.“

2. Dem § 8 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 2 Abs. 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2024 ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 enden.“

Brunner

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)