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BGBl III 181/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

181. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

181. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (BGBl. III Nr. 140/2024) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Armenien

8. Oktober 2024

Ungarn

28. August 2024

   

Edtstadler

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