181. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (BGBl. III Nr. 140/2024) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Armenien | 8. Oktober 2024 | |
Ungarn | 28. August 2024 | |
Edtstadler
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