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BGBl III 180/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

180. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

180. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte in Übereinstimmung mit Art. 79 Abs. 2 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 73/2024) für einen weiteren Zeitabschnitt von fünf Jahren erneuert:

- Frankreich11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210]. am 27. Juni 2024 mit Wirkung ab 1. November 2024;

- Schweden11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210]. am 9. Juli 2024 mit Wirkung ab 1. November 2024.

Weiters hat Monaco am 31. Oktober 2024 den anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens angebrachten Vorbehalt zu Art. 30 Abs. 222 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 54/2015 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. zurückgenommen sowie mit Wirkung ab 1. Februar 2025 für weitere fünf Jahre die Vorbehalte11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210]. zu Art. 44 und 59 des Übereinkommens erneuert.

Edtstadler

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