182. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Uruguay am 7. Oktober 2024 seine Beitrittsurkunde zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2023) hinterlegt und dabei in Übereinstimmung mit Art. 64 Abs. 1 lit. a des Vertrages erklärt, durch die Bestimmungen des Kapitels II des Vertrages nicht gebunden zu sein.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)