179. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 4. November 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 25/2024) hinterlegt.
Edtstadler
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