178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 4. November 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 20/2024) hinterlegt.
Edtstadler
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