vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 175/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

175. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

175. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 11/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 136/2017) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Sudan

9. Oktober 2018

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben Fidschi und Sudan einen Vorbehalt nach Art. 20 Abs. 3 angebracht, wonach sie sich nicht durch Art. 20 Abs. 2 gebunden erachten.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)