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BGBl III 174/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

174. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

174. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 296/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 166/2015) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Sudan

4. Oktober 2018

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Art. 16 Abs. 2 gebunden erachtet.

Kurz

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