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BGBl II 438/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

438. Verordnung: Änderung der Verordnung über den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Übernahme von amtlichen Proben

438. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Übernahme von amtlichen Proben geändert wird

Auf Grund des § 65 Abs. 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2010, wird verordnet:

Die Verordnung über den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Übernahme von amtlichen Proben, BGBl. II Nr. 209/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Z 3 lautet:

  1. „3. Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz - vorbehaltlich Z 6 - für das Land Oberösterreich;“

2. § 1 Z 5 lautet:

  1. „5. Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien - vorbehaltlich Z 6 - für die Länder Wien und Niederösterreich sowie das Burgenland, ausgenommen die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf;“

3. In § 1 wird folgende Z 6 angefügt:

  1. „6. Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz oder Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien für die politischen Bezirke Amstetten, Scheibbs, Melk, Gmünd, Zwettl, Waidhofen/Thaya und Horn sowie für die Statutarstadt Waidhofen/Ybbs des Landes Niederösterreich.“

Stöger

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