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BGBl III 18/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

18. Kundmachung: Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

18. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 103/2003, wird kundgemacht:

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2008 wurden die nachstehenden Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 67/2008) gemäß Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens angenommen und sind mit 28. Februar 2009 in Kraft getreten.

[Inhaltsverzeichnis in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 1 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 2 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, erster Teil (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Tabelle A (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Fortsetzung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 4 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 5 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 6 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 7 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 8 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Verordnung in deutscher Sprache Teil 9 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Inhaltsverzeichnis in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 1 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 2 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 3, erster Teil (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Tabelle A (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Fortsetzung (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 4 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 5 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 6 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 7 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 8 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Verordnung in französischer Sprache Teil 9 (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

Auf Grund des § 5 Abs. 2 BGBlG in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN), werden die englische und die russische Sprachfassung der Verordnung durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Anlage 1

Inhaltsverzeichnis in deutscher Sprache (Übersetzung) 

Anlage 2

Verordnung in deutscher Sprache Teil 1 (Übersetzung) 

Anlage 3

Verordnung in deutscher Sprache Teil 2 (Übersetzung) 

Anlage 4

Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, erster Teil (Übersetzung) 

Anlage 5

Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Tabelle A (Übersetzung) 

Anlage 6

Verordnung in deutscher Sprache Teil 3, Fortsetzung (Übersetzung) 

Anlage 7

Verordnung in deutscher Sprache Teil 4 (Übersetzung) 

Anlage 8

Verordnung in deutscher Sprache Teil 5 (Übersetzung) 

Anlage 9

Verordnung in deutscher Sprache Teil 6 (Übersetzung) 

Anlage 10

Verordnung in deutscher Sprache Teil 7 (Übersetzung) 

Anlage 11

Verordnung in deutscher Sprache Teil 8 (Übersetzung) 

Anlage 12

Verordnung in deutscher Sprache Teil 9 (Übersetzung) 

Anlage 13

Inhaltsverzeichnis in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) 

Anlage 14

Verordnung in französischer Sprache Teil 1 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 15

Verordnung in französischer Sprache Teil 2 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 16

Verordnung in französischer Sprache Teil 3, erster Teil (authentischer Wortlaut) 

Anlage 17

Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Tabelle A (authentischer Wortlaut) 

Anlage 18

Verordnung in französischer Sprache Teil 3, Fortsetzung (authentischer Wortlaut) 

Anlage 19

Verordnung in französischer Sprache Teil 4 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 20

Verordnung in französischer Sprache Teil 5 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 21

Verordnung in französischer Sprache Teil 6 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 22

Verordnung in französischer Sprache Teil 7 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 23

Verordnung in französischer Sprache Teil 8 (authentischer Wortlaut) 

Anlage 24

Verordnung in französischer Sprache Teil 9 (authentischer Wortlaut) 

Faymann

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