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BGBl III 52/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

52. Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet
(NR: GP XXIII RV 98 AB 175 S. 27. BR: AB 7736 S. 747.)

52. Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. 2. Alle authentischen Sprachfassungen Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet

Die Notifikation gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurde am 20. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß Art. 13 Abs. 2 mit 1. Mai 2008 in Kraft.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 247 vom 9. September 2006 S. 32, veröffentlicht.

Anlage 1

Deutscher Vertragstext  

Anlage 2

Dänischer Vertragstext  

Anlage 3

Englischer Vertragstext  

Anlage 4

Estnischer Vertragstext  

Anlage 5

Finnischer Vertragstext  

Anlage 6

Französischer Vertragstext  

Anlage 7

Griechischer Vertragstext  

Anlage 8

Italienischer Vertragstext  

Anlage 9

Lettischer Vertragstext  

Anlage 10

Litauischer Vertragstext  

Anlage 11

Maltesischer Vertragstext  

Anlage 12

Niederländischer Vertragstext  

Anlage 13

Polnischer Vertragstext  

Anlage 14

deutsche Portugiesischer Vertragstext  

Anlage 15

Schwedischer Vertragstext  

Anlage 16

Slowakischer Vertragstext  

Anlage 17

Slowenischer Vertragstext  

Anlage 18

Spanischer Vertragstext  

Anlage 19

Tschechischer Vertragstext  

Anlage 20

Ungarischer Vertragstext  

Anlage 21

Geschehensklausel  

Gusenbauer

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