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BGBl II 467/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

467. Verordnung: Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002

467. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 geändert wird

Zu § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, wird verordnet:

Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 wird der Betrag von „510 Euro“ durch den Betrag „600 Euro“ ersetzt; folgender Satz wird angefügt:

„Selbständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten.“

2. Im § 4 Abs. 2 wird der Betrag von „255 Euro“ durch den Betrag „300 Euro“ ersetzt.

3. Im § 8 wird folgender Satz angefügt:

„§ 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 467/2004 sowie § 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 467/2004 ist anzuwenden, wenn

  • die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2005,
  • die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden.“

Grasser

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