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BGBl II 106/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate

106. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate geändert wird

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate, BGBl. Nr. 237/1993, in der Fassung BGBl. Nr. 693/1995 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 zweiter Satz lautet:

„Dem Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtsbezirk stehen diese Befugnisse hinsichtlich aller Auftraggeber/innen, Heimarbeiter/innen, Zwischenmeister/innen und Mittelspersonen zu, die im 1. bis 6. Aufsichtsbezirk (örtlicher Wirkungsbereich) ihren Standort bzw. Aufenthalt haben“.

2. § 4 Abs. 1 dritter Satz lautet:

„Die Entgeltberechnung hinsichtlich aller Auftraggeber/innen, Heimarbeiter/innen, Zwischenmeister/innen und Mittelspersonen die im 1. bis 6. Aufsichtsbezirk (örtlicher Wirkungsbereich) ihren Standort bzw. Aufenthalt haben, kann auch vom Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk vorgenommen werden“.

Bartenstein

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