582. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, wird wie folgt geändert:
1. Im § 5 Abs 1 und 2 tritt jeweils an die Stelle des Prozentsatzes „4,5%“ der Prozentsatz „3,5%“.
2. Im § 8 wird folgender Satz angefügt:
„§ 5 Abs 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 582/2003 ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 enden.“
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